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Zuständige Person

Ereignis-Pflichtelement

Das Element Zuständige Person ist eines der Elemente, das bei sämtlichen Handlungserfassungen verpflichtend dokumentiert werden muss. Aus diesem Grund ist das Element in mehreren Sektionen enthalten.

Sektion: Zustandserfassung

Sektion: Untersuchung

Sektion: Probennahme

Sektion: Erhaltungskonzept

Sektion: Gefährdungsbewertung


Begrifflichkeiten​

info

Um den unterschiedlichen Fachkontext bereits in den Bezeichnungen der Metadatenelemente explizit zu machen, ordnet das Schema jeder handelnden Person in den verschiedenen Rollen jeweils einen individuellen, eindeutigen Identifier zu.

URIs der Conservation Metadata Terminology:

Zuständige Person (Zustandserfassung): https://www.w3id.org/conservation/terms/metadata/HRO94F

Zuständige Person (Untersuchung): https://www.w3id.org/conservation/terms/metadata/G7F25F

Zuständige Person (Probennahme): https://www.w3id.org/conservation/terms/metadata/C8CG15

Zuständige Person (Erhaltungsmaßnahme): https://www.w3id.org/conservation/terms/metadata/C79561

Zuständige Person (Gefährdungsbewertung): https://www.w3id.org/conservation/terms/metadata/CCCC7G

Mögliche alternativen Feldbezeichnungen in Datenbanksystemen:

  • Zuständige Restaurator:in
  • Ausführende Person
  • Verantwortung
  • ausgeführt von
  • Zuständigkeit

Definition​

Benennung der Person, die die jweilige Handlung durchgeführt hat bzw. für diese verantwortlich ist.


Verpflichtungsgrad
Pflicht

Das Element Zuständige Person ist verpflichtend, da ohne diese Information die Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit der jeweiligen Handlung nicht gewährleistet ist. Die Qualität der Ergebnisse sowie deren Dokumentation hängt in den meisten Fällen direkt von der Expertise und Erfahrung der durchführenden Person ab. Die Angabe ermöglicht es, bei Rückfragen oder Unklarheiten Kontakt aufzunehmen und die Einschätzung zu validieren.


Feldwert​

Text / URI

Der Datenwert dieses Elementes sollte strukturiert bzw. maschinenlesbar erfasst werden. Dabei können Vor- und Nachnamen in einem Freitextfeld oder idealerweise aus einer festen Liste zuständiger Kolleg:innen erfasst werde und zusätzlich ein maschinenlesbarer Identifier (z. B. ORCID, ROR, ISNI) hinterlegt sein. Dies ermöglicht eine eindeutige Zuordnung und verbessert die Interoperabilität über verschiedene Datenbanken und Systeme hinweg.


Wiederholbar​

Nein

Für jedes Ereignis muss genau eine hauptverantwortliche Person benannt werden, daher ist dieses Element nicht wiederholbar. Zusätzliche Beteiligte könnten durch ein optionales Feld ergänzt werden.


Unterscheidung interne Erfassung vs. öffentliche Bereitstellung

Für die interne Dokumentation sollte für die klare Regelung von Verantwortlichkeiten die zuständige Person mit vollem Namen erfasst werden, insbesondere bei größeren Einrichtungen mit vielen Restaurator:innen. Bei der Veröffentlichung der Daten in übergeordneten Portalen und Infrastrukturen muss individuell entschieden werden, ob die Person im Sinne einer wissenschaftlichen Autorenschaft mit Namen genannt werden kann bzw. möchte. Sollen vor dem Hintergrund des Schutzes persönlicher Daten keine Klarnamen veröffentlicht werden, kann an dieser Stelle auch die übergeordnete Einrichtung als Zuständige Person genannt werden. Für die Dokumentation bietet es sich daher an, standardmäßig beide Informationen zu erfassen. Diese Differenzierung stellt sicher, dass intern die Verantwortlichkeit klar dokumentiert ist, während nach außen die Privatsphäre der Beteiligten geschützt bleibt.

Beispiel
  • Zuständige Person (intern): Kristina Fischer ORCID 0009-0005-3991-1025

  • Zuständige Person (extern): LEIZA, AB Restaurierung ROR


Entsprechungen in anderen Schemata​

SchemaElementnameVerpflichtungsgrad
MDS v1.1Person/KörperschaftBedingte Pflicht
Spektrum 5.1Verantwortlicher & Zustandsüberprüfung: Prüfer & Konservierung/Restaurierung: Restaurator & Angaben zur PersonKeine Angabe